Grundlage sind unsere Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen als „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ nach §43 SGB V. Zusätzlich orientieren wir uns am Bundesteilhabegesetz (SGB IX), der UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) sowie der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF der WHO).
Heike Hoffmann
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Di und Do: 13 bis 16 Uhr
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Genauere Informationen zum Standort und unseren Öffnungszeiten finden Sie in unserem Praxisflyer.